Endlich Betriebsrat – und was nun?

Was dürfen Sie – und was nicht? Das lässt sich ganz einfach ausdrücken: trotz zum Teil weitreichender Befugnisse ist der Betriebsrat kein zweiter Geschäftsführer. Aber als Sprachrohr und Vertreter der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb besteht mindestens eine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, wenn Maßnahmen die Belange der Arbeitnehmer betreffen. In manchen Fällen ist sogar die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, das wird allgemein als „starke Mitbestimmung“ bezeichnet. Wann das eine oder das andere greift, ist ebenfalls im BetrVG geregelt. Was will der Arbeitgeber vom Betriebsrat – und was nicht? Falls die Gründung des Betriebsrates doch nicht so einvernehmlich gelaufen ist, dann will der Arbeitgeber nichts von Ihnen, lässt Sie links liegen und erklärt Ihnen bei jeder Gelegenheit, dass Sie ihn nur sein Geld kosten. Wenn er aber erkennt, dass Sie durch die Kenntnisse, die Sie sich inzwischen angeeignet haben, einen kompetenten Ansprechpartner für ihn darstellen, mit dem er Veränderungen im Betrieb quasi „auf Augenhöhe“ besprechen kann, dann wird er es schätzen, dass er sich in solchen Fällen nur mit einem Partner besprechen kann, zum Teil auch muss. Was der Arbeitgeber gar nicht schätzt, wenn sich der Betriebsrat zu einem grundsätzlichen „Nein-Sager“ entwickelt, weil ja scheinbar alle Veränderungen nur auf eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer hinauslaufen. Die nächste Eskalationsstufe in diese Richtung erreicht der Betriebsrat mit ständigen juristischen Drohungen. Arbeitsrecht und das BetrVG sind komplexe Werke, aber sie ersetzen nicht das eigene Denken des Betriebsrates in der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. Das ist schließlich seine Aufgabe – nicht mehr aber auch nicht weniger. Was wollen die Arbeitnehmer vom Betriebsrat? Wenn Sie nicht aufpassen: grundsätzlich alles. Gehen Sie die Arbeit als Betriebsrat mit dem notwendigen Augenmaß und einer gewissen Neutralität an, sonst haben Sie sich schnell alle einzelnen Sorgen zu Ihrem Thema gemacht. Auch eine gesunde Skepsis kann Sie davor bewahren, aufgrund eines verständlicherweise subjektiv geäußerten Sachverhalts vorschnell zu Schuldzuweisungen zu gelangen, die sich später als falsch herausstellen. Was will ich selbst als Betriebsrat? Wenn Sie nicht ausschließlich aus Gründen des erweiterten Kündigungsschutzes Betriebsrat geworden sind, dann werden Sie schnell feststellen, dass Ihnen diese Arbeit einen viel weiteren Horizont öffnet, als es Ihnen ausschließlich an Ihrem Arbeitsplatz möglich war. Sind Sie der kompetente und konstruktive Ansprechpartner für den Arbeitgeber, dann können Sie während und nach Ihrer Zeit als Betriebsrat für Ihren Arbeitgeber ein noch wertvollerer Mitarbeiter sein. Also keine Spur von Karrierebremse oder was man sonst so als Argument hört, was gegen eine Tätigkeit als Betriebsrat spricht. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie sich selbstlos als Betriebsrat engagieren. Sehen Sie es auch zum eigenen Vorteil als eine Chance der persönlichen Weiterentwicklung an.

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