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Betriebsrat gründen – die ersten Schritte sind die schwierigsten
Auch für die Gründung eines Betriebsrats gilt, dass die ersten Schritte die schwierigsten sind, weil durch ein falsches Vorgehen der ganze gute Ansatz zum Scheitern verurteilt wäre. Die AUB als eine unabhängige Arbeitnehmervertretung ist ein zuverlässiger Partner mit Hilfestellungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte. In Seminaren und individuellem Coaching unterstützen wir Sie optimal für Ihre Aufgaben für die Wahl und dann als Betriebsrat. Nehmen Sie uns beim Wort!
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Endlich Betriebsrat – und was nun?
Was dürfen Sie – und was nicht? Das lässt sich ganz einfach ausdrücken: trotz zum Teil weitreichender Befugnisse ist der Betriebsrat kein zweiter Geschäftsführer. Aber als Sprachrohr und Vertreter der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb besteht mindestens eine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, wenn Maßnahmen die Belange der Arbeitnehmer betreffen. In manchen Fällen ist sogar die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, das wird allgemein als „starke Mitbestimmung“ bezeichnet. Wann das eine oder das andere greift, ist ebenfalls im BetrVG geregelt. Was will der Arbeitgeber vom Betriebsrat – und was nicht? Falls die Gründung des Betriebsrates doch nicht so einvernehmlich gelaufen ist, dann will der Arbeitgeber nichts von Ihnen, lässt Sie links liegen und erklärt Ihnen bei jeder Gelegenheit, dass Sie ihn nur sein Geld kosten. Wenn er aber erkennt, dass Sie durch die Kenntnisse, die Sie sich inzwischen angeeignet haben, einen kompetenten Ansprechpartner für ihn darstellen, mit dem er Veränderungen im Betrieb quasi „auf Augenhöhe“ besprechen kann, dann wird er es schätzen, dass er sich in solchen Fällen nur mit einem Partner besprechen kann, zum Teil auch muss. Was der Arbeitgeber gar nicht schätzt, wenn sich der Betriebsrat zu einem grundsätzlichen „Nein-Sager“ entwickelt, weil ja scheinbar alle Veränderungen nur auf eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer hinauslaufen. Die nächste Eskalationsstufe in diese Richtung erreicht der Betriebsrat mit ständigen juristischen Drohungen. Arbeitsrecht und das BetrVG sind komplexe Werke, aber sie ersetzen nicht das eigene Denken des Betriebsrates in der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. Das ist schließlich seine Aufgabe – nicht mehr aber auch nicht weniger. Was wollen die Arbeitnehmer vom Betriebsrat? Wenn Sie nicht aufpassen: grundsätzlich alles. Gehen Sie die Arbeit als Betriebsrat mit dem notwendigen Augenmaß und einer gewissen Neutralität an, sonst haben Sie sich schnell alle einzelnen Sorgen zu Ihrem Thema gemacht. Auch eine gesunde Skepsis kann Sie davor bewahren, aufgrund eines verständlicherweise subjektiv geäußerten Sachverhalts vorschnell zu Schuldzuweisungen zu gelangen, die sich später als falsch herausstellen. Was will ich selbst als Betriebsrat? Wenn Sie nicht ausschließlich aus Gründen des erweiterten Kündigungsschutzes Betriebsrat geworden sind, dann werden Sie schnell feststellen, dass Ihnen diese Arbeit einen viel weiteren Horizont öffnet, als es Ihnen ausschließlich an Ihrem Arbeitsplatz möglich war. Sind Sie der kompetente und konstruktive Ansprechpartner für den Arbeitgeber, dann können Sie während und nach Ihrer Zeit als Betriebsrat für Ihren Arbeitgeber ein noch wertvollerer Mitarbeiter sein. Also keine Spur von Karrierebremse oder was man sonst so als Argument hört, was gegen eine Tätigkeit als Betriebsrat spricht. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie sich selbstlos als Betriebsrat engagieren. Sehen Sie es auch zum eigenen Vorteil als eine Chance der persönlichen Weiterentwicklung an.
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Weitere Tipps und Hinweise zur Betriebsratsgründung
Dialog mit dem Arbeitgeber
Es ist durchaus nicht selten, dass Ihr Arbeitgeber von der Idee, dass Sie einen Betriebsrat gründen wollen, nicht besonders begeistert ist. Es sind auch durchaus Fälle bekannt, dass mit Drohungen die Gründung verhindert werden soll. Da es einer zukünftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht förderlich wäre, jetzt quasi mit dem Recht des BetrVG auf Ihrer Seite die Gründung mit Gewalt durchzusetzen, empfehlen wir den Weg eines konstruktiven Dialogs mit dem Arbeitgeber. Gerne bieten wir uns für solche Gespräche als Moderatoren oder auch Mediatoren an. Neben den Schulungen, die wir für Arbeitnehmer als zukünftige oder dann hoffentlich auch aktuelle Betriebsräte anbieten, informieren und beraten wir auch Arbeitgeber in speziellen Kursen unter dem Titel „Der Mehrwert des Betriebsrates für den Arbeitgeber“. Hier zeigen wir auf, welche Vorteile der Arbeitgeber hat, wenn er mit einem kompetenten Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeitet – ganz im Sinne des bereits zitierten Paragrafen 2 des BetrVG. Gern bereiten wir Sie als Arbeitnehmer in unseren Kursen auf diese Phase des Dialogs mit dem Arbeitgeber vor. Dies ist eine Leistung, die wir aus nachvollziehbaren Gründen nur unseren Mitgliedern anbieten. Wahlvorstand und Durchführung von Wahlen Da dieses Themenfeld sowohl durch das BetrVG und die Wahlordnung genauestens geregelt sind, darf Ihnen hier kein Fehler passieren, weil sonst die Wahl angefochten werden kann bis hin zum Gang vor das Arbeitsgericht. Und das wäre kein guter Start für die weitere Zusammenarbeit im Betrieb. Gerne führen wir hierzu auch Schulungen in Ihrem Betrieb durch, die dann genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. In der Regel sind diese Kurse auch kosten- günstiger für den Arbeitgeber – gut fürs Klima.
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Wann sind Betriebsratswahlen und wie lange dauern diese?
Die Amtszeit von Betriebsräten beträgt vier Jahre, Wahlen finden immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal 2026. Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, kann die Gründung zu jeder Zeit erfolgen. Bei Auftreten bestimmter Umstände – z.B. Rücktritt des Betriebsrates oder Anfechtung oder anderer wesentlicher Gründe – kann außerplanmäßig ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Je nach Wahlverfahren kann die Wahl bis zu acht oder zehn Wochen dauern.
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Ist die Arbeit als Wahlvorstand zur Vorbereitung der Wahl Arbeitszeit?
Sowohl die erforderlichen Sitzungen, als auch die Betriebsratswahl selber finden während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt. Die dafür notwendige Zeit ist Arbeitszeit und wird vergütet.
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Wer hilft mir bei der Einhaltung der Vorschriften vor und während der Betriebsratswahl?
Es würde die Möglichkeiten dieses Faltblatts sprengen, hier alle entsprechenden Paragrafen des BetrVG und der Wahlordnung aufzuführen. Wichtig ist, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer entsprechenden Schulung haben, deren gesamte Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. Dazu gehört auch die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Wir als AUB führen natürlich auch solche Schulungen durch und stehen Ihnen in dieser zugegebenermaßen erst einmal schwierigen Situation mit Rat und Tat zur Seite.
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Kann mein Arbeitgeber die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats verhindern?
Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats ist durch das BetrVG geschützt. Verstöße dagegen werden sogar strafrechtlich verfolgt. Wer zu einer Wahlversammlung einlädt, kann bis zum Vorliegen des Wahlergebnisses nicht ordentlich gekündigt werden.
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Wer ergreift die Initiative und wer darf kandidieren?
Wenn bisher kein Betriebsrat besteht – und für diesen Fall haben wir dieses Faltblatt gemacht – dann laden entweder drei Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft schriftlich zu einer Betriebsversammlung ein, auf der ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand gebildet wird. Für den Betriebsrat kandidieren dürfen alle wahlberechtigten ArbeiternehmerIinnen (außer Leitende), die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.
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Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder Betriebsräte werden?
Nein, Betriebsräte sind unabhängig; ein Betriebsrat kann Gewerkschaftsmitglied sein, muss aber nicht.
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Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?
Ab einer Betriebsgröße von fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist das möglich. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Die Anzahl der zu wählenden Betriebsräte hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei weniger als 21 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus einer Person.