Wer hilft mir bei der Einhaltung der Vorschriften vor und während der Betriebsratswahl?

Es würde die Möglichkeiten dieses Faltblatts sprengen, hier alle entsprechenden Paragrafen des BetrVG und der Wahlordnung aufzuführen. Wichtig ist, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer entsprechenden Schulung haben, deren gesamte Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. Dazu gehört auch die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Wir als AUB führen natürlich auch solche Schulungen durch und stehen Ihnen in dieser zugegebenermaßen erst einmal schwierigen Situation mit Rat und Tat zur Seite.

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