Weitere Tipps und Hinweise zur Betriebsratsgründung

Dialog mit dem Arbeitgeber

Es ist durchaus nicht selten, dass Ihr Arbeitgeber von der Idee, dass Sie einen Betriebsrat gründen wollen, nicht besonders begeistert ist. Es sind auch durchaus Fälle bekannt, dass mit Drohungen die Gründung verhindert werden soll. Da es einer zukünftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht förderlich wäre, jetzt quasi mit dem Recht des BetrVG auf Ihrer Seite die Gründung mit Gewalt durchzusetzen, empfehlen wir den Weg eines konstruktiven Dialogs mit dem Arbeitgeber. Gerne bieten wir uns für solche Gespräche als Moderatoren oder auch Mediatoren an. Neben den Schulungen, die wir für Arbeitnehmer als zukünftige oder dann hoffentlich auch aktuelle Betriebsräte anbieten, informieren und beraten wir auch Arbeitgeber in speziellen Kursen unter dem Titel „Der Mehrwert des Betriebsrates für den Arbeitgeber“. Hier zeigen wir auf, welche Vorteile der Arbeitgeber hat, wenn er mit einem kompetenten Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeitet – ganz im Sinne des bereits zitierten Paragrafen 2 des BetrVG. Gern bereiten wir Sie als Arbeitnehmer in unseren Kursen auf diese Phase des Dialogs mit dem Arbeitgeber vor. Dies ist eine Leistung, die wir aus nachvollziehbaren Gründen nur unseren Mitgliedern anbieten. Wahlvorstand und Durchführung von Wahlen Da dieses Themenfeld sowohl durch das BetrVG und die Wahlordnung genauestens geregelt sind, darf Ihnen hier kein Fehler passieren, weil sonst die Wahl angefochten werden kann bis hin zum Gang vor das Arbeitsgericht. Und das wäre kein guter Start für die weitere Zusammenarbeit im Betrieb. Gerne führen wir hierzu auch Schulungen in Ihrem Betrieb durch, die dann genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. In der Regel sind diese Kurse auch kosten- günstiger für den Arbeitgeber – gut fürs Klima.

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