Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?

Ab einer Betriebsgröße von fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist das möglich. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Die Anzahl der zu wählenden Betriebsräte hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei weniger als 21 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus einer Person.

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