Kann mein Arbeitgeber die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats verhindern?

Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats ist durch das BetrVG geschützt. Verstöße dagegen werden sogar strafrechtlich verfolgt. Wer zu einer Wahlversammlung einlädt, kann bis zum Vorliegen des Wahlergebnisses nicht ordentlich gekündigt werden.

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