Ist die Arbeit als Wahlvorstand zur Vorbereitung der Wahl Arbeitszeit?
Sowohl die erforderlichen Sitzungen, als auch die Betriebsratswahl selber finden während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt. Die dafür notwendige Zeit ist Arbeitszeit und wird vergütet.
Schreibe einen Kommentar