Gründung eines Betriebsrats, erste Schritte

Sie tragen sich – möglichst noch mit weiteren Kolleginnen und Kollegen aus Ihrem Betrieb – mit dem Gedanken, einen Betriebsrat zu gründen und wissen nicht so recht, wie Sie da vorgehen sollten? Dieses Faltblatt gibt Ihnen erste wichtige Hinweise über die ersten Schritte und beantwortet die am häufigsten auftretenden Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsratsgründung. Bevor Sie umblättern, sollten Sie den nachfolgend auszugsweise abgedruckten Absatz 1 des Paragrafen 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 2 I BetrVG) sehr genau durchlesen, denn er beschreibt kurz und knackig den Leitgedanken zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll … zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“ Mit diesem gesetzlichen Rahmen, den Sie sowohl als Anspruch wie auch als Verantwortung verstehen sollten, ist der Bereich beschrieben, in dem Sie sich als zukünftiger Betriebsrat bewegen können – wohlgemerkt „vertrauensvoll“ und „zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs.“ Wenn Sie jetzt immer noch einen Betriebsrat gründen wollen, dann lesen Sie bitte weiter. Wenn noch Fragen offen sind, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich möchten wir Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns überzeugen.

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